Mein Newsletter #1/2018
Judith Skudelny

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Lektüre meines aktuellen Berichts aus Berlin wünsche ich Ihnen viel Vergnügen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Judith Skudelny

Portrait

Ausschussbesetzung

Die Besetzung der Bundestagsausschüsse steht fest: Ich bin Mitglied im Umweltausschuss und stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss. Ab sofort setze ich mich im Deutschen Bundestag wieder für eine Umweltpolitik ein, die  statt auf Bevormundung und Verbote auf  intelligente Lösungen setzt.

Als Stuttgarter Abgeordnete gibt es natürlich ein Thema, das mich ganz besonders beschäftigt: Die Feinstaub- und Stickoxidbelastung. Schon im Wahlkampf habe ich das Credo „Mobilität ist Freiheit“ ganz nach vorne gestellt. Als Liberale setzen wir uns für die Freiheit des Einzelnen ein, der selbst darüber entscheidet, wie er leben möchte. Drohende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die jahrelang politisch als besonders umweltschonend gefördert wurden, sind damit nicht zu vereinbaren. Von hysterischen Entscheidungen halte ich gar nichts. Wenn wir unsere Bürgerinnen und Bürger mit solcher Panikmache verunsichern, wird niemand mehr bereit sein, in wirksamen Umweltschutz zu investieren. Politik sollte die Menschen überzeugen, nicht erziehen.

Bislang klaffen internationales Reden und Handeln und internationale Wirkung vor allem bei der Klimapolitik weit auseinander. Diskussionen um das nationale Klein-Klein wie den Kohleausstieg versperren den Blick auf das große Ganze. Für das Klima spielt es doch überhaupt keine Rolle, wo auf der Welt welche Tonne CO2 in die Luft geblasen wird. Um die weltweiten Emissionen zu verringern, hilft kein Klimanationalismus. Wir brauchen globales Denken und Lösungen, die mindestens auf europäischer Ebene wirken. Technische Lösungen, die von anderen Ländern übernommen werden, schaffen Skaleneffekte, die notwendig sind, um den steigenden CO2-Emissionen entgegenzuwirken. Die Energiewende kann nur gesamteuropäisch gelingen, ein deutscher Alleingang bringt nichts - außer einem Wettbewerbsnachteil.

Politik muss Ziele vorgeben, die Wege dorthin müssen der Wirtschaft und Industrie überlassen werden. Eine sinnvolle und attraktive Umweltpolitik setzt nicht auf Ökologie alleine - Nachhaltigkeit beruht auf drei Säulen: Ökonomie, Ökologie, Soziales. In diesem Zieldreieck sollte sich auch unsere Politik bewegen.

Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Noch bis März 2018 bleibt der Familiennachzug für subsidiär geschützte Personen ausgesetzt. Das hatte die Große Koalition aufgrund der vielen Flüchtlinge, die 2015 und 2016 in unser Land kamen, im Frühjahr 2016 beschlossen. Die Regelung sollte verhindern, dass die Kapazitäten der Bundesrepublik noch stärker belastet werden. Da die Aussetzung aber auf lediglich zwei Jahre begrenzt wurde, stellt sich nun die Frage, wie es ab März weitergehen soll. Die Regelung läuft aus, die Belastungen für unser Land bleiben aber weiterhin hoch.

Die Frage nach dem Familiennachzug beschäftigt die Menschen. Das zeigte sich nicht zuletzt auf unserem Landesparteitag am 5. Januar in Fellbach, als unsere Delegierten leidenschaftlich zu diesem Thema diskutierten. Weder bei den Jamaika-Sondierungen noch im Sondierungspapier der Großen Koalition findet sich Einigkeit zwischen den politischen Lagern. Die Bundestagsfraktion der Freien Demokraten hat auf den akuten Handlungsbedarf jetzt mit einem Gesetzesvorschlag zur Änderung des Aufenthaltsrechts reagiert. 

Der Gesetzesantrag sieht vor, den Familiennachzug für subsidiär Geschützte zwei weitere Jahre auszusetzen. Ein genereller Familiennachzug würde unsere Möglichkeiten in Deutschland derzeit überfordern. Schon heute haben Asylberechtigte und Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention die Möglichkeit, ihre Familien nach Deutschland nachzuholen. Um wie viele Menschen es sich dabei handelt, ist nicht bekannt. Bekannt ist lediglich, dass in den vergangenen beiden Jahren rund 380.000 Menschen zu uns gekommen sind, die bereits heute grundsätzlich ein Recht auf Familiennachzug haben. Helfer, Kommunen und Landkreise sind heute noch immer mit Antragsabarbeitung, Unterbringung und Integration der bereits angekommenen Menschen ausgelastet. Erleichterungen bei Bauvorschriften und Finanzierung der notwendigen Infrastruktur lassen auch noch auf sich warten.

Information: Unterscheidung von Flüchtlingen

  • Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt sind Menschen, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden. Dies beinhaltet Verfolgung aufgrund politischer Überzeugung, Rasse, Religion, Nationalität oder der Angehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Asylberechtige Personen erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Anschließend haben sie die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis in der Bundesrepublik zu erhalten. Dafür müssen sie nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst sichern können und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Sie haben von Anfang an Anspruch auf privilegierten Familiennachzug.
  • Beim Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind die Anforderungen etwas geringer als beim Asyl. Die Verfolgung muss nicht vom Staat ausgehen. Das gilt zum Beispiel für Syrer, die vor der Terrormiliz „Islamischer Staat“ geflohen sind. Wird im Asylverfahren festgestellt, dass der Bewerber das Recht auf Flüchtlingsschutz hat, wird er als Flüchtling anerkannt. Wie bei asylberechtigten Personen erhalten Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und können sich anschließend, bei entsprechenden Deutschkenntnissen und der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts, um eine Niederlassungserlaubnis bemühen. Für sie gilt ebenfalls der Anspruch auf privilegierten Familiennachzug.
  • Den eingeschränkten „subsidiären (nachrangigen) Schutz“ erhalten Menschen, die vor den allgemeinen Gefahren eines Krieges oder Bürgerkriegs flüchten. Der subsidiäre Schutz basiert auf einer EU-Richtlinie von 2011, der Qualifikationsrichtlinie. Diese Personengruppe erhält zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Die Erlaubnis kann aber jeweils für zwei weitere Jahre verlängert werden, wenn die Gefahr im Heimatland fortbesteht. Das Recht auf Familiennachzug wurde dieser Gruppe im August 2015 gewährt. Im Gegensatz zu Asylberechtigten und Flüchtlingen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist bei subsidiär Geschützten eher davon auszugehen, dass sie in absehbarer Zeit in ihre Heimatländer zurückkehren und nicht dauerhaft bei uns bleiben. Im Jahr 2016 wurde 153.700 Personen der subsidiäre Schutz gewährt, 2017 waren es 98.074 Menschen.

Für Personen, die ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Familienmitglieder selbst bestreiten können, sieht der Antrag der FDP aber eine Ausnahmeregelung vor.  Wer sich hier bereits in Gesellschaft und Arbeitsmarkt integriert hat und für die Versorgung von Ehepartner und Kindern sorgen kann, der soll seine Kernfamilie nachholen können. Dabei sollen Familien, die nach Lagebild des Auswärtigen Amtes aus besonders gefährdeten Gebieten kommen, bevorzugt behandelt werden. Damit orientieren sich die Freien Demokraten an der persönlichen Betroffenheit der Menschen und nicht an starren Obergrenzen. Den Familiennachzug komplett auszuschließen oder mit fixen Zahlen zu kontingentieren, würde das Grundrecht auf Ehe und Familie viel stärker belasten, als diese zeitlich begrenzte weitere Aussetzung bis März 2020.

Angesichts des Zeitdrucks ist diese Dringlichkeitsregelung gut und notwendig. Das ändert selbstverständlich nichts daran, dass wir uns als FDP mittelfristig weiterhin deutlich für eine grundsätzliche Neuregelung des Aufenthalts- und Asylrechts in der Bundesrepublik mit unserem 4-Türen-Modell aussprechen. Dabei muss zwischen individuell politisch Verfolgten, Kriegsflüchtlingen und dauerhaften Einwanderern klar unterschieden werden.

Information: Das 4-Türen-Zuwanderungsmodell der FDP

  1. Das Grundrecht auf Asyl für individuell politisch Verfolgte ist für uns unantastbar. Menschen, die aufgrund ihrer politischen Überzeugung, Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe persönlich verfolgt werden, erhalten bei uns Asyl. Dies war so, ist so und soll so bleiben.
  2. Für Kriegsflüchtlinge wollen wir einen eigenen Status schaffen, der auf die Dauer des Krieges begrenzt ist. Dieser Status soll nach Feststellung der Identität unkompliziert verliehen werden. Das entlastet das Asylsystem massiv. Nach Kriegsende sollen diese Kriegsflüchtlinge in der Regel in ihr Heimatland zurückkehren.
  3. Dauerhafte Einwanderer wollen wir uns wie jedes andere Einwanderungsland selbst aussuchen. Deutschland ist auf die Einwanderung von qualifizierten Menschen angewiesen, wenn wir unseren Wohlstand auch zukünftig erhalten wollen. Dazu wollen wir die Blue-Card reformieren. Arbeitskräfte, die mit einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben und ihren Lebensunterhalt dauerhaft bestreiten können, können dann zu uns kommen. Ergänzend wollen wir ein Punktesystem schaffen. Menschen aus aller Welt können sich aufgrund ihres Bildungsgrads, Alters, ihrer Sprachkenntnisse und beruflichen Qualifikation um eine Einwanderung nach Deutschland bewerben. Selbstverständlich soll es auch Menschen aus den ersten beiden Gruppen, sie sich entsprechend integriert haben, möglich sein, sich in diesem Rahmen um einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu bewerben.
  4. Neben diesen drei Türen hinein in die Bundesrepublik, gehört zu einem geordneten Einwanderungsrecht natürlich auch eine funktionierende Rückführung ins Heimatland – die vierte Türe also, die Türe nach draußen. Wer keines der drei genannten Kriterien erfüllt besitzt kein Bleiberecht in Deutschland und muss konsequent abgeschoben werden.
Judith Skudelny

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Anschlag am Breitscheidplatz

Am 19. Dezember 2016 hat der Attentäter Anis Amri auf einem Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz zwölf Menschen getötet und mindestens 65 Menschen verletzt. Es handelt sich damit um den schwersten islamistischen Anschlag in Deutschland. Anis Amri war im Vorfeld des Anschlags bereits am 18. Februar 2016 von Fahndern in Berlin kontrolliert worden. Trotz der Bekanntheit Amris als Gefährder konnte der Anschlag nicht vereitelt werden.

Im Dezember 2017 hatten die Familien der zwölf Todesopfer einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel geschickt. Dieser offene Brief spiegelt auch die Emotionen großer Teile der Bevölkerung wider. Mit ihrer Sorge, dass die Anti-Terror-Arbeit in Deutschland auch ein Jahr nach dem Terroranschlag noch immer mangelhaft bleibt und die wirren behördlichen Strukturen dringend reformiert werden müssten, drücken die Angehörigen genau das aus, was viele Menschen in diesem Land denken.

Die Freien Demokraten haben nun beantragt, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der die Hintergründe des Anschlags lückenlos aufklärt. Sowohl die Opfer und ihre Angehörigen, aber auch alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik haben das Recht darauf, zu erfahren, ob – wie es den Anschein hat - der Anschlag hätte verhindert werden können. Etwaige Sicherheitspannen müssen aufgeklärt werden und dürfen sich nicht wiederholen. Es liegt in unser aller Interesse, das bestehende Sicherheitssystem stetig zu verbessern und, wo notwendig, gesetzgeberisch nachzusteuern.

Darum soll der Untersuchungsausschuss nicht nur zurückblicken auf die Vorfälle vom 19. Dezember 2016. Er wird am Ende seiner Arbeit auch Empfehlungen für die Zukunft aussprechen. Der Untersuchungsausschuss soll dazu beitragen, dass die Sicherheitsarchitektur Deutschlands reformiert und der europäische Informationsaustausch verbessert wird. Für uns Freie Demokraten gilt dabei natürlich immer auch der Leitspruch von Benjamin Franklin: Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

Gesunde Ernährung und digitalisierte Landwirtschaft

Pünktlich zum Start der Internationalen Grünen Woche in Berlin diskutieren die Fraktionen im Deutschen Bundestag über die Agrar- und Ernährungspolitik. Bei einem Punkt sind sich alle Redner der Fraktionen einig: wie wichtig eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist. Strittig jedoch ist, ob beispielsweise eine Lebensmittelampel die Verbraucher dabei unterstützen kann.

Die Landwirte werden seit einigen Jahren bei den Themen Boden-, Luft- und Gewässerreinhaltung, aber auch beim Tierschutz als Buhmänner abgestempelt. Aus den Reihen der FDP dieses sogenannte „Bauernbashing“ der letzten Jahre kritisiert. Die Freien Demokraten fordern, den Landwirten mehr Respekt und Wertschätzung entgegen zu bringen. Die Freien Demokraten weisen jedoch darauf hin, dass man nicht mehr Tierschutz und mehr Auslauffläche für die Tiere fordern, aber gleichzeitig beim Discounter Billigfleisch kaufen könne. Das sind zwei Punkte, die nicht zueinander passen. Wer hohe Standards fordert, muss auch bereit sein, dafür einen höheren Preis zu zahlen.Passend zur Eröffnung der Grünen Woche haben wir einen Antrag zur Digitalisierung in der Landwirtschaft gestellt. Unsere Landwirte sollen vom technischen Fortschritt profitieren und nicht den Anschluss verlieren. Gerade Aussiedlerhöfe sind flächendeckend von der Digitalisierung abgeschnitten. Nicht selten gibt es Förderprogramme für Landwirte, die diese zu Hause nicht herunterladen können. Auch die digitale Steuerung ihrer Maschinen und technischen Geräte zur Verbesserung der Ressourceneffizienz ist nur dann möglich, wenn die Anlagen auf ein flächendeckendes Mobilfunknetz zugreifen können.

Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf, eine Strategie zur Digitalisierung voranzutreiben. Es sollen bundesweit einheitliche maschinenlesbare und hochwertige Geo-, Wetter- und Katasterdaten für die Landwirtschaft, die Maschinenringe und die Lohnunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Das Ganze soll kostengünstig, möglichst kostenlos, ablaufen. Nur wenn wir es unseren Landwirten einfacher machen am technischen Fortschritt teilzunehmen wird dieser Beruf auch in Zukunft attraktiv bleiben. Landwirtschaft ist Daseinsvorsorge und Pflege der Kulturlandschaft in einem, als solche sollte sie auch wertgeschätzt werden.

Französische Flagge

Aus Erbfeinden werden Freunde - 55 Jahre Élysée-Vertrag

Die Beziehung zwischen Frankreich und Deutschland lässt sich nicht ohne die gewaltsamen Auseinandersetzungen der vergangenen Epochen erklären. Der „Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ aus dem Jahr 1963 gilt als „Jahrhundertvertrag“ und Meilenstein in der deutsch-französischen Verständigungspolitik seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges.

Ein Blick nach Verdun genügt um zu begreifen, welch enormen Schritt dieser Vertrag symbolisiert. Monatelang standen sich deutsche und französische Truppen während des Ersten Weltkriegs im Jahr 1916 gegenüber und lieferten sich in einer nie zuvor dagewesen Materialschlacht einen ergebnislosen Stellungskrieg, der rund 350.000 Menschen das Leben kostete.

Während des Zweiten Weltkriegs musste Frankreich im Sommer 1940 nur wenige Wochen nach der deutschen Invasion vor den Nationalsozialisten kapitulieren. Von Juni 1940 bis August 1944 wurde Frankreich von Deutschland besetzt. Charles de Gaulle, französischer General im Londoner Exil, appellierte an die Franzosen, den Deutschen weiterhin Widerstand zu leisten. Mit der Forces françaises libres und Unterstützung der Alliierten führte er auch während der Besetzung Frankreichs den Kampf gegen Deutschland fort. De Gaulle selbst wurde zu einem gefeierten französischen Nationalhelden und zur Symbolfigur des Kampfes gegen die Nationalsozialisten. Als provisorischer Regierungschef nach dem zweiten Weltkrieg galt de Gaulles außenpolitisches Hauptziel der langfristigen, unwiderruflichen Schwächung des besiegten Deutschlands. Nie wieder sollte der Nachbar in die Lage versetzt werden, Frankreich anzugreifen.

Wie groß das Wunder der Versöhnung beider Staaten ist, zeigt sich daran, dass es ausgerechnet Charles de Gaulle war, der keine 20 Jahre nach dem Kampf gegen die Besatzer seines Landes, am 22. Januar 1963 als französischer Staatspräsident mit Bundeskanzler Konrad Adenauer im Élysée-Palast den „Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ unterzeichnete. In der einleitenden Gemeinsamen Erklärung versicherten de Gaulle und Adenauer, „dass die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk, die eine Jahrhunderte alte Rivalität beendet, ein geschichtliches Ereignis darstellt.“ Mit dem Vertrag wollte man dem Ziel und der Erkenntnis folgen, „dass die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerlässlichen Schritt auf dem Wege zu dem vereinigten Europa bedeutet.“

Der Vertrag erwies sich als Getriebe des deutsch-französischen Motors in Europa. Beide Staaten versicherten, einander in Fragen der Außen-, Europa- und Verteidigungspolitik zu konsultieren. Besondere Fortschritte wurden in den Jugendfragen gemacht. Die jeweiligen Sprachkenntnisse sollten gefördert werden. Im Juli 1963 entsprang aus dem Élysée-Vertrag das Deutsch-Französische Jugendwerk. Mehr als 8,4 Millionen junge Menschen aus Deutschland und Frankreich haben seither an Austauschprogrammen und Begegnungen teilgenommen.

In dieser Woche haben der Deutsche Bundestag und die Französische Nationalversammlungen nun in Berlin und Paris gemeinsam den 55. Jahrestag des Élysée-Vertrags gefeiert. Wir nehmen diesen Jahrestag als Auftrag, der bilateralen Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich neues Leben einzuhauchen. Der Vertrag war entscheidender Wegbereiter für das Friedensprojekt Europa nach Zeiten der Zerstörung. Für die Zukunft geht es für Deutschland und Frankreich darum, die Europäische Union zu erneuern. Das kann nur gelingen, wenn beide Staaten gemeinsam als Impulsgeber vorangehen. Für uns Freie Demokraten ist klar, dass Fortschritte in den Feldern Energie, Sicherheit und Digitales nur als gesamteuropäische Projekte erfolgreich sein können.

 

 

 

 

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